Allgemeine Einkaufsbedingungen („AEB“) der Mikrona Group AG („Mikrona“)
1. Allgemeines
Diese AEB gelten für alle Bestellungen, die von Mikrona erteilt werden, sofern Mikrona nicht abweichende Vereinbarungen ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Nimmt der Lieferant auf eigene Lieferbedingungen Bezug, werden diese von Mikrona nicht als verbindlich anerkannt. Widerspricht der Lieferant in einer Auftragsbestätigung den vorliegenden AEB, so gilt dies als Ablehnung der Bestellung von Mikrona. Wenn der Lieferant die Bestellung gleichwohl ausführt, betrachtet Mikrona dies als nachträgliche Anerkennung dieser AEB und Verzicht auf die Lieferbedingungen des Lieferanten.
2. Bestellung/Bestätigung
1 Nur schriftlich erteilte Aufträge haben Gültigkeit. Mündlich erteilte Aufträge bedürfen ebenso wie Auftragsänderungen oder -ergänzungen der schriftlichen Bestätigung durch Mikrona. Offerten und Kostenvoranschläge sind – ungeachtet allfälliger Vorarbeiten – kosten- und spesenfrei zu erstellen.
2 Erteilte Bestellungen sind vom Lieferanten schriftlich zu bestätigen. Deren Ausbleiben gilt als Annahme der Bestellung zu den darin enthaltenen Bedingungen.
3. Preise
1 Ohne anderslautende Vereinbarungen im schriftlichen Auftrag (Ziffer 2 Absatz 1) gelten die festgelegten Preise als Festpreise, franko Bestimmungsort.
2 Änderungsbedingte Mehr- oder Minderkosten sind vor Lieferung schriftlich zu vereinbaren.
4. Liefertermine/Verzugsfolgen
1 Die Lieferungen sind auf das vereinbarte Datum am Bestimmungsort fällig. Teillieferungen und vorzeitige Lieferungen sind nur nach Vereinbarung zulässig. Teilsendungen sind auf den Versandpapieren deutlich als solche zu bezeichnen. Mikrona behält sich das Recht vor, die Annahme von Überlieferungen zu verweigern sowie bei Unterlieferungen die fehlende Menge zu gleichen Bedingungen nachzufordern. Mikrona ist berechtigt, den Fortschritt der Arbeiten beim Hersteller oder Lieferanten jederzeit zu überprüfen. Eine allfällig vereinbarte Konventionalstrafe wird nicht auf den entstandenen Schaden angerechnet; voller Schadenersatz bleibt vorbehalten.
2 Wird eine Überschreitung des Liefertermins erkennbar, hat der Lieferant Mikrona unverzüglich über den Grund und die voraussichtliche Dauer schriftlich zu unterrichten.
3 Ist der Lieferant im Verzug und eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen, kann Mikrona vom Vertrag zurücktreten und auf die Lieferung verzichten. Vorbehalten bleiben Ansprüche von Mikrona auf Schadenersatz gegenüber dem Lieferanten.
5. Schweigepflicht/Werbung/Schutzrechte
1 Zeichnungen, Muster und weitere zur Verfügung gestellte Unterlagen, sowie davon abgeleitete Details bleiben Eigentum von Mikrona. Solche Unterlagen dürfen Dritten weder direkt noch indirekt zugänglich gemacht werden. Die Unterlagen dienen ausschliesslich zur Herstellung und Lieferung des Bestellgegenstandes. Der Lieferant hat die Bestellung und die dadurch erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln, unabhängig davon, ob solche Informationen Dritten bekannt sind oder sein könnten.
2 Die Benützung der Anfragen und Bestellungen von Mikrona sowie daraus resultierende Liefergegenstände zu Werbezwecken sind ohne schriftliche Einwilligung von Mikrona nicht gestattet.
3 Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass mit seiner Lieferung keine fremden Urheberrechte, Patente, Warenzeichen, Gebrauchsmuster oder andere Rechtsansprüche Dritter verletzt werden. Er haftet für allfällige Folgen derartiger Verletzungen.
6. Werkzeuge/Vorrichtungen/Modelle
1 Die von Mikrona leihweise zur Verfügung gestellten Hilfsmittel sind mit Sorgfalt zu behandeln und ohne gegenteilige Absprache nach Auftragserledigung in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die Verwendung für Dritte ist untersagt.
2 Die übergebenen Mittel sind zweckmässig zu lagern und zu unterhalten, sowie gegen allfällige Schäden durch den Lieferanten auf eigene Kosten zu versichern.
7. Transport/Verpackung
1 Ohne anderslautende Vereinbarung erfolgt der Transport zum Bestimmungsort auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten. Nutzen und Gefahr übernimmt Mikrona ab Warenannahme an der vereinbarten Empfangsstelle, mangels anderweitiger Vereinbarung am Sitz von Mikrona. Jeder Sendung ist ein Lieferschein beizufügen. Die Warenpositionen sind klar zu bezeichnen. Falls die vereinbarten Begleitpapiere nicht vorhanden sind, ist Mikrona berechtigt, die Lieferung bis zu deren Eintreffen auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten zu lagern.
2 Der Lieferant ist für fachmännische Verpackung verantwortlich und trägt die diesbezüglichen Kosten. Spezielle Weisungen von Mikrona sind vorbehalten, entbinden aber nicht von der Verantwortung des Lieferanten für die fachmännische Verpackung und Tragung der Kosten.
8. Garantie/Mängelrügen
1 Die Ware ist vor Ablieferung auf qualitative und mengenmässige Übereinstimmung mit der Bestellung von Mikrona zu prüfen. Der Lieferant garantiert, dass die Ware den zugesicherten respektive den vorgeschriebenen Leistungen und Spezifikationen entspricht.
2 Qualitäts- und technische Änderungen gegenüber den Angaben und früheren Lieferungen sind Mikrona unmittelbar schriftlich vor der Implementierung mitzuteilen, wobei Mikrona im Falle von Änderungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist.
3 Die Prüfung der gelieferten Ware, sowie eine allfällige Mängelrüge wird Mikrona so rasch als möglich, jedoch ohne an eine Frist gebunden zu sein, vornehmen. Die Leistung von Zahlungen und allfällige Werkabnahmen gelten nicht als Verzicht auf Mängelrügen.
4 Der Lieferant verpflichtet sich zur kostenlosen Beseitigung aller Mängel, die an gelieferten Waren innerhalb von zwei Jahren nach erfolgter Abnahme durch Mikrona zutage treten, und die auf eine nicht vertragsgemässe Lieferung zurückzuführen sind.
5 Bei Verzug ist Mikrona berechtigt, die Mängel auf Kosten des Lieferanten selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen.
6 Alle Mehrauslagen, die durch Nichtbeachtung der Instruktionen von Mikrona oder durch fehlerhafte Lieferungen entstehen, gehen zu Lasten des Lieferanten.
9. Haftung
Der Lieferant stellt Mikrona von sämtlichen mit der Lieferung und Leistung zusammenhängenden Ansprüchen Dritter (insbesondere aus Produkthaftung, Umweltschutz und Schutz geistigen Eigentums) frei und hält Mikrona vollumfänglich schadlos.
10. Rechnungsstellung/Konditionen
1 Rechnungsbeträge ohne genaue Angaben bezüglich Bestellnummer, Bestellposition, Stückzahl, MIKRONA-Artikelnummer (sofern vorhanden), Bezeichnung der Ware, sowie Ursprungskriterien werden nicht fällig, solange bis die fehlenden Angaben formell nachgeliefert bzw. bestätigt werden.
2 Verzögerungen bei der Zahlung durch Mikrona, welche durch fehlende Angaben (Punkt 9.1) hervorgerufen werden, stellen keinen Verzug dar und schliessen eine vereinbarte Skontierung nicht aus.
3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung innert 10 Tagen mit 3% Skonto oder 30 Tagen mit 2% Skonto oder 60 Tagen netto nach Warenannahme. Vorbehalten bleibt die Verrechnung mit Gegenforderungen.
11. Abtretung und Verrechnung
Die Abtretung oder Verrechnung von Ansprüchen seitens des Lieferanten wird ausdrücklich wegbedungen. Vorbehalten bleiben Abtretung und Verrechnung unter schriftlicher Zustimmung von Mikrona.
12. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der von Mikrona vorgegebene Bestimmungsort.
13. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Auslegung
1 Gerichtsstand ist der Sitz von Mikrona.
2 Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht unter Ausschluss internationaler Übereinkommen, einschliesslich dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980 (CISG), und unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen.
3 Die deutsche Version dieser AEB ist die rechtlich verbindliche Version. Sollten die Versionen in anderen Sprachen aufgrund der Übersetzung widersprüchliche, missverständliche oder fehlerhafte Bestimmungen enthalten, so gilt die deutsche Version.
14. Sonstige Bestimmungen
1 Für die Aufbewahrung und Verarbeitung von Personendaten gilt die aktuellste Version der Datenschutzerklärung. Sie kann unter www.mikrona.com abgerufen werden.
2 Mikrona behält sich das Recht vor, die AEB jederzeit zu ändern.
3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AEB unwirksam sein, berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
15. Kontakt
Mikrona Group AG, Wiesenstrasse 36, 8952 Schlieren
CHE-102.477.218