Bei der Gewährleistung der Hygiene in Zahnarztpraxen stehen die Reduktion von Infektionen und die Bekämpfung der Ausbreitung multiresistenter und/oder gefährlicher Erreger und Keime im Vordergrund. Denn selbst Staphylococcus aureus (MRSA) sowie weitere schwer therapierbare Keime wie ESBL-Bakterien sind heute auch in der Praxis sehr häufig geworden. Das stellt die Hygieneverantwortlichen vor viele Herausforderungen:
Von zentraler Bedeutung für die Sicherheit ist die Einhaltung wirksamer Hygienevorschriften. Dies lässt sich mit einem systematisch betriebenen Hygienemanagement realisieren. Als Basis sollte ein konkreter Hygieneplan mit definierten Massnahmen dienen.
Zunächst müssen alle Risiken erkannt werden. Dabei kommt der externen Beratung eine besondere Bedeutung zu. Denn die Prüfung der Ist-Situation durch externe Hygieneexperten bietet den besten Schutz vor der „Betriebsblindheit“, die durch die eingespielte Routine entstehen kann: Die grösste Gefahr geht von kaum wahrnehmbaren Kontaminationsrisiken aus. Und diese kritischen Hygiene-Stellen deckt ein betriebsfremder Spezialist meist sehr schnell auf.
Sind die Hygienerisiken bekannt, müssen diese durch geeignete Massnahmen eliminiert werden. Dabei kann es um Dinge wie das Entfernen einer Zimmerpflanze aus einem Behandlungsraum oder das Ersetzen der alten Stoffvorhänge durch einen hygienischeren Blickschutz gehen. Desweiteren geht es um Prozesse und Situationen. Hierzu zählen Faktoren, wie Strassenkleider oder Schuhe im Arbeitsbereich, Raumzuteilung für fachspezifische Arbeiten, Sterilgutlagerung, Patientenempfang, Händehygiene und vieles mehr.
Auch bei der Konzeption des Hygieneplans sollten fachkundige Empfehlungen von externen Experten eingeholt werden. Sie haben das nötige Know-how und eine umfassende Praxiserfahrung, die sie dazu befähigt, rasch massgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
Wichtig ist, dass wirklich alle im Betrieb – vom Zahnarzt über die Sprechstundenhilfe bis zur Reinigungskraft – für die Risiken sensibilisiert und zur Einhaltung der konkreten Vorgaben und Regeln verpflichtet werden.
Um den dauerhaften Erfolg der Hygienemassnahmen in der Praxis sicherzustellen, muss regelmässig eine praxisinterne Selbstkontrolle durchgeführt werden, beispielsweise durch Abklatschtests bei Instrumenten und Flächen. Die Selbstkontrolle sollte ergänzt werden um eine periodische Überprüfung durch eine externe Stelle, so wird die Hygiene in der Zahnarztpraxis wesentlich sicherer und verlässlicher. Auch für die Kontrolle gilt: Basis sind eine lückenlose Definition effizienter Massnahmen und deren konsequente Umsetzung.
Mehr zum optimalen Management der Hygiene in der Zahnarztpraxis und eine Übersicht der häufigsten Hygienemängel in der Zahnarztpraxis finden Sie hier in einem Artikel von Beat Fasnacht, Geschäftsführer der Almedica AG, Giffers:
Hygiene in der Praxis ist eine Frage der Planung, der Disziplin und der Sensibilisierung sowie Solidarität. Für die Einführung der optimalen Hygienemassnahmen in der Zahnarztpraxis oft kein Mitarbeitender ausreichend ausgebildet. Das Wissen kann intern aufgebaut werden, doch der Aufwand ist erheblich. Wirtschaftlich sinnvoll ist es, im Bereich Hygiene externe Beratung einzubeziehen und sich als Zeichen des Qualitätsbewusstseins gegenüber Angestellten und Kunden extern zertifizieren zu lassen. Diese Leistungen bietet Ortho-Walker auf hoch professioneller Ebene.
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