Die schweizerische Gesetzgebung im Bereich Medizinprodukte überträgt dem Anwender eine hohe Eigenverantwortung. Die Anforderungen zur Wiederaufbereitung von Medizinprodukten wurden mit dem Inkrafttreten des Heilmittelgesetzes und der revidierten Medizinprodukteverordnung per 1. Januar 2002 sowie dem Inkrafttreten der Creutzfeldt-Jakob-Verordnung per 1. Januar 2003 festgelegt. Die geänderte Fassung der Medizinprodukteverordnung vom 24. März 2010 trat am 1. April 2010 in Kraft.
Der Leitfaden ist so konzipiert, dass er zu Schulungszwecken genutzt werden kann und einem breiten Anwenderkreis als praktische Hilfestellung dient:
Das Papier unterstützt Sie dabei, die kritischen Bereiche in Ihrem Arbeitsbereich sowie den massgeblichen Handlungsbedarf zu erkennen und geeignete Massnahmen zur Verbesserung der Praxishygiene zu definieren. Es wird zudem aufgezeigt, wie Sie in der Praxis die bestehenden gesetzlichen Vorschriften im Bereich der Wiederaufbereitung von Medizinprodukten erfüllen können. Die im Papier aufgezeigten Dokumentationsmethoden dienen zudem als Beweisdokumente für allfällige Nachweisverfahren.
Mit der Umsetzung dieser Empfehlungen tragen Sie als Anwender aktiv zu einer verantwortungsvollen Praxishygiene und somit zu einer höheren Sicherheit für Ihre Patienten, Ihre Mitarbeitenden und sich selbst bei.
Im Anschluss an die Empfehlungen finden Sie einige hilfreiche Anhänge in Form übersichtlicher Tabellen, Formulare und Listen, die Ihnen die Umsetzung des Leitfades in der Praxis deutlich erleichtern:
Herausgeber des Leitfadens: Swissmedic, Schweizerisches Heilmittelinstitut, Bern
Der Leitfaden wurde erarbeitet in Zusammenarbeit mit:
SSO Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft
FMH Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte
SGSV/SSSH Schweizerische Gesellschaft für Sterilgutversorgung
SGSH Schweizerische Gesellschaft für Spitalhygiene
Swissmedic AW Richtlinie (KIGAP) Aufbereitung von Medizinprodukten.