Zahnarztpraxen werden in aller Regel in der Rechtsform einer Einzelfirma geführt. Doch die Wahl der Rechtsform AG oder GmbH rückt nach verschiedenen Entwicklungen vermehrt ins Rampenlicht.
Die Gründung einer AG oder GmbH ist im Vergleich zu einer Einzelfirma mit mehr Aufwand verbunden. Für eine AG oder GmbH spricht, dass für die Verbindlichkeiten einzig das Geschäftsvermögen haftet. Teilweise verlangen jedoch die Banken bei der Kreditgewährung eine Mithaftung des Aktionärs.
Steuerliche Aspekte bei der AG oder GmbH
Im Gegensatz zur Einzelfirma bilden die AG oder die GmbH je ein eigenes Steuersubjekt. Sie sind für ihren Gewinn und das Kapital am Sitz der Gesellschaft steuerpflichtig. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin sind Angestellte ihrer Gesellschaft. Sie beziehen ein Salär, welches sie am Wohnort versteuern. Der nach dem Salärbezug verbleibende Gewinn in der Gesellschaft kann – nach Zuweisung an die gesetzlichen Reserven – als Dividende an den Aktionär ausgeschüttet werden. Die Dividende wiederum unterliegt beim Aktionär der Einkommenssteuer. Der Gewinn der Gesellschaft wird somit sowohl bei der Gesellschaft als auch beim Aktionär (Dividende) besteuert. Dieser negative Effekt wurde durch entsprechende Anpassungen in den Steuergesetzen gemildert. Mit der Unternehmenssteuerreform III werden diese Anpassungen teilweise rückgängig gemacht. Die ersten Kantone haben bereits darauf reagiert und anderweitige Entlastungen zum Ausgleich angekündigt. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Grossteil der Kantone entsprechende Anpassungen vornehmen wird.
Die Möglichkeit der Verschiebung von Steuersubstrat an den (steuergünstigeren) Wohnort und allenfalls die Realisierung eines steuerfreien Kapitalgewinns bei der Veräusserung der Praxis sind Gründe, welche für die AG oder die GmbH sprechen.
Vorteile einer AG oder GmbH
- Fantasiename, Marke
- Einfache Gestaltung der Eigentumsverhältnisse
- Keine Beschränkung der Anzahl der Assistenten
- Vermeidung der MWST-Problematik bei Gruppenpraxis
- Steuervorteil bei steuergünstigem Wohnort
- Privilegierte Dividendenbesteuerung
- AHV-pflichtiges Einkommen beeinflussbar
- Haftungsbeschränkung auf Firmenvermögen (ausser gegenüber Bank)
- Einfache Übertragung der Beteiligungsrechte
- (Aufnahme Partnerschaft / Nachfolgeregelung / Erbgang)
- Grundsätzlich steuerfreier Kapitalgewinn bei Praxisverkauf, aber jedoch Anrechnung latenter Steuern beim Kaufpreis
- Bei Praxisübergabe an Nachfolger keine Liquidationshandlungen
Nachteile einer AG oder GmbH
- Erhöhter „Formalismus“
- Revisionsstelle ab 10 Vollzeitstellen notwendig
- Komplexere Bankfinanzierung (Solidarhaftung)
- Komplexere Praxisbewilligung (Betriebsbewilligung)
- Erhöhte Eigenkapitalbasis bei Gründung (Aktienkapital CHF 100’000)
- Gründungsakt, Umwandlung: Kosten CHF 5’000 bis CHF 15’000
- Wirtschaftliche Doppelbesteuerung:
Gewinn und Kapital bei Gesellschaft / Dividende und Aktienwerte bei Aktionär - Niedrigerer Lohn hat Folgen für BVG und Kranken-Taggeld (geringere Leistungen)
- Steuerlicher Spielraum eingeschränkt durch Transparenz bei Lohnausweis
- Einhaltung von gesetzlichen Eigenkapital-Vorschriften
(OR 725 / kein negatives Eigenkapital möglich) - Unterstellung unter das Konkursrecht
- Kostenintensive und formell aufwändigere Liquidation
- Kein Bezug von BVG- und 3a-Geldern bei Gründung einer oder Einkauf in eine bestehende AG oder GmbH möglich
- Keine Abschreibungsmöglichkeit bei Aktienübernahme beim Käufer (steuerlicher Nachteil)
- Erhöhter Mittelbedarf beim Käufer
- Höherer Beratungsaufwand bei Übernahme (Treuhänder / Jurist)
- Latente Risiken für Käufer (AHV- und MWST-Revision, nicht veranlagte Steuern etc.)
Neben rechtlichen und steuerlichen Aspekten sind somit auch Fragen der Finanzierung, der Vorsorge, der Veräusserbarkeit, der Unternehmensbewertung und der anfallenden Kosten für die Administration zu beachten. Ob sich die Gründung einer AG oder GmbH – oder die Umwandlung einer bestehenden Praxis in eine AG oder GmbH – lohnt, ist in jedem Fall individuell zu prüfen.
Fragen? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir orientieren Sie gern anlässlich eines unverbindlichen Gesprächs.