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Praxisgründung in der Kieferorthopädie: Tipps für Neueröffnung und Praxisübernahme vom branchenkundigen Treuhänder

Der Schritt in die Selbständigkeit durch die Eröffnung oder Übernahme einer eigenen Kieferorthopädiepraxis gilt nach wie vor als einer der wichtigsten Meilensteine in der beruflichen Laufbahn eines Kieferorthopäden. Er wird dadurch vom Arbeitnehmer zum Unternehmer und zum Arbeitgeber. Damit verbunden sind einerseits eine grössere Verantwortung und ein höheres Risiko – anderseits aber auch mehr Chancen und mehr Flexibilität durch die Unabhängigkeit. Es lohnt sich, den Weg in die Selbständigkeit zu gehen! Allerdings sollte jeder Kieferorthopäde diesen wichtigen Schritt sehr gut vorbereiten. Denn jede Gründung eines Unternehmens ist mit gewissen Risiken verbunden.

 

Neueröffnung vs. Übernahme: Investitionen, Vorteile und Nachteile

Die Frage, ob die Übernahme eines bestehenden Unternehmens günstiger ist als eine Neugründung, kann nicht allgemeingültig beantwortet werden. Entscheidend bei der Praxiseröffnung ist die richtige Einschätzung des Marktes. Zu den ausschlaggebenden Kriterien zählen das gegenwärtige und zukünftige Patienten-Potential sowie die Mitbewerber-Situation.

Bei der Neueröffnung einer Kieferorthopädiepraxis fallen die gesamten Kosten für Praxisbau und Einrichtung meist gleich zu Beginn der Praxistätigkeit an, eventuell erfolgt die Einrichtung des zweiten/dritten Zimmers zeitlich gestaffelt. Daraus resultieren eine hohe finanzielle Belastung und das damit verbunden Risiko. Da in der Regel kein Patientenstamm erworben wird, entfällt jedoch eine Zahlung für den Goodwill.

Bei einer Praxisübernahme fällt zunächst der Kaufpreis der bestehenden Praxis an. Renovationsbedürftige Räumlichkeiten und ältere Einrichtungen können häufig entsprechend günstig erworben werden. Dafür wird für den bestehenden Patientenstamm ein Goodwill in Höhe von einem bis drei Monatsumsätzen (bezogen auf die kieferorthopädischen Leistungen) verlangt. Weitere Vorteile einer Praxisübernahme im Vergleich zu einer Neueröffnung sind nebst der Übernahme des bestehenden Patientenstammes eine kürzere Planungszeit, der Einstieg in die selbständige Praxisarbeit mit Hilfe eines eingespielten Teams sowie die Übernahme der bestehenden Organisationsprozesse und Arbeitsabläufe.

In tendenziell gut versorgten Gebieten und Standorten, wo der Markt nicht klar abschätzbar ist, ist eine Praxisübernahme meist der ratsame Weg. Der direkte Einstieg in die Praxisarbeit mit einem bestehenden Patientenstamm verringert das Risiko einer langen Anlaufzeit, in der nur wenige Einnahmen erzielt werden. In unterversorgten Gebieten mit klarem Bedarf nach einer zusätzlichen Kieferorthopädiepraxis, spielt das Vorhandensein eines bestehenden Patientenstammes eine geringere Rolle und der Goodwill wird entsprechend tiefer bewertet.

 

Weitere wichtige Aspekte für eine sichere Entscheidung

Mit der Übernahme einer Praxis werden in der Regel auch das bestehende Personal (zwingend nach Art. 333 OR) sowie die Praxisorganisation und die eingespielten Arbeitsabläufe übernommen.

Das Eigentum am gesamten Inventar der Kieferorthopädiepraxis geht mit dem Kauf der Praxis an den Erwerber über. Damit es nach der Vertragsunterzeichnung nicht zu Missverständnissen kommt, sollte der Kaufvertrag um eine separate Inventarliste ergänzt werden. Dies kann durch die Beilage der Praxisschätzung im Anhang erfolgen.

Die Patienten sollten über die Praxisübernahme mit einem gemeinsamen Schreiben des Käufers und des Verkäufers informiert werden. Ein weiterer wichtiger Vertragsinhalt ist die Zustimmung des Verkäufers zur Übergabe der Praxis-Telefonnummer, der Webseite sowie eventuell auch des Praxislogos an den Erwerber.

Praxisübernahmen verlaufen erfahrungsgemäss harmonischer, wenn der Verkäufer sich per Übergabedatum aus dem Betrieb zurückzieht und allenfalls für eine kurze Zeit noch auf Abruf zur Verfügung steht. Übergabeszenarien mit noch jahrelanger Zusammenarbeit sind häufig konfliktbeladen, denn Arbeits- und Führungsstil von zwei Kieferorthopäden sind selten kompatibel.

 

Wie läuft der Kaufprozess ab?

Die Kaufabwicklung einer bestehenden Praxis verläuft meist in folgenden Schritten: Kieferorthopäde A interessiert sich für die Praxis B. Zur Beurteilung der Werthaltigkeit werden folgende Unterlagen einverlangt:

  • Aktuelle Praxisschätzung nach SSO-Normen
  • Kopie des aktuellen Mietvertrags
  • Aufstellung mit Angaben zum Personal (Funktion/Pensum/Salär)
  • Pläne der Räumlichkeiten
  • Umsatzstatistiken der letzten 3 bis 5 Jahre (wer erzielt welchen Umsatz)
  • Eventuell die letzten 3 bis 5 Jahresabschlüsse
  • Angabe des gewünschten Verkaufspreises

Kieferorthopäde A überprüft diese Unterlagen mit Unterstützung eines branchenkundigen Treuhänders und erhält so Hinweise auf allfällige heikle Punkte, welche in der anschliessenden Verhandlungsphase geklärt und wenn möglich eliminiert werden sollten. Sobald die Finanzierung und der neue Mietvertrag unter Dach und Fach sind, kann auch der Kaufvertrag über den Praxiskauf unterzeichnet werden. Der Übergang von Nutzen und Gefahr ist zugleich der Startpunkt der Praxistätigkeit des Erwerbers.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass der Verkäufer nach der Übergabe der Praxis nicht wieder als Kieferorthopäde im selben Ort oder in derselben Region tätig wird. Dies wird durch eine sogenannte „Konkurrenzklauseln“ im Vertrag erreicht. Wird eine solche vertraglich festgelegte Abmachung versäumt, kann der Wert der Patientenkartei erheblich sinken – und damit die vom Käufer antizipierten Einnahmen.

 

Praxiseröffnung oder Praxisübernahme durch zwei Kieferorthopäden

Immer häufiger werden Kieferorthopädiepraxen von zwei Kieferorthopäden gegründet oder übernommen. In diesem Fall ist es von Vorteil, so früh wie möglich mit der Erarbeitung der Eckpfeiler eines Partnerschaftsvertrages zu beginnen. Dabei sind unter anderem die Kostenaufteilung sowie die Austritts- und Auflösungsklauseln von hoher Bedeutung. Durch den Abschluss eines Partnerschaftsvertrages können wichtige Vereinbarungen für die Zusammenarbeit und die Praxisgemeinschaft gelegt werden.

 

Professionelle Unterstützung für Ihre gelungene Praxisgründung

Wenn es um die Gründung einer eigenen Kieferorthopädiepraxis geht, sind viele Kriterien zu beachten, um eine sichere und zukunftsfähige Entscheidung treffen zu können. Es lohnt sich, den Rat eines spezialisierten Anwalts/Treuhänders einzuholen und die rechtlichen Aspekte prüfen zu lassen. Denn mit einer guten Wegbereitung gehen Sie den Schritt in die Unabhängigkeit deutlich leichter und sicherer.

Als branchenkundige Treuhänder betreuen wir seit vielen Jahren Zahnärzte in der Schweiz beim Start in die Selbständigkeit. Gerne unterstützen wir Sie beim Übernahmeprozess Ihrer eigenen Kieferorthopädiepraxis – auf Basis unserer langjährige Erfahrung mit Startups.


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Stefan Aregger
Stefan Aregger
Auf meine persönliche Betreuung und Unterstützung während der Startup Phase und darüber hinaus kann sich der Jungunternehmer verlassen. Als Mandatsleiter und Mitglied der Geschäftsleitung strebe ich eine auf gegenseitigem Vertrauen basierende langjährige und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Kunden an.